AGB


 

  1. Allgemeines
      • Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich. Sie beruhen auf Schweizer Recht und gelten innerhalb der Schweiz. Mit der Bestellung / Auftragsbestätigung der Ware erklärt der Käufer, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und akzeptiert hat. 
    • Alle Werk- und Verkaufsverträge der Firma Work-Solutions GmbH, gelten folgende Geschäftsbedingungen. Ausgenommen sind die Verträge, bei denen spezielle Vereinbarungen abgemacht wird.
  2. Vertragsabschluss

    • Die Produkte, die über unseren Onlineshop ausgestellt werden, sind unverbindliche Angebote.
    • Der Vertrag wird verbindlich, sobald die Firma Work-Solutions eine schriftliche Bestellbestätigung dem Kunde zu gesendet hat. (gegenseitige übereinstimmende Willensäusserung)
    • Bestellungsaufträge über das Telefon sind ab Beendigung des Gesprächs verbindlich und können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.
    • Bestellabbruch, nach der Bestellung der Produkte kann zu Kosten führen. (Abhängig nach Aufwand) Dies gilt auch bei Produktänderung nach der Bestellung. 
    • Der Erfüllungsort und -zeit ist, wie im Vertrag vereinbart wurde.
  3. Preise
    1. Die Preise werden in Schweizerfranken angegeben.
    2. Alle Preise in unserem Onlineshop sind exklusive Mehrwertsteuer und werden am Ende der Rechnung noch dazugerechnet. Die Mehrwertsteuer ist mit 8.1 % (Stand 01.01.2024) zu berechnen. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung (Art. 115 Abs. 1 MWSTG). Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen. Ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Somit werden Aufträge, wo im Jahr 2023 mit dem Steuersatz 7.7 % abgeschlossen wurden, aber der Auftrag erst 2024 zur Ausführung kommt mit dem Steuersatz 8.1 % verrechnet. 
    1. Bodenbeläge werden per Quadratmeter berechnet. Jedoch ist es nur mögliche ganze Packungen zu beziehen. Um Hinweis zu bekommen, wie viel in einer Packung ist, lesen Sie bei dem betreffenden Produkt oder nehmen Sie Kontakt mit dem Verkaufspersonal auf.
    2. Bei grösseren Bestellmenge ist der Preis verhandelbar. Vor Kaufabschluss bei der Firma Work-Solutions anfragen.
    3. Bei Bezug von kleineren Mengen, kann Kleinmengenzuschlag und/oder Schnittzuschlag erhoben werden. Für genauere Detail, z.B. Wie viel die Erhöhung ist, wird vom Verkaufspersonal angegeben.
    4. Beim Zusenden von Produkten, wird das Porto dem Käufer berechnet. Die Betragshöhe wird am Produkt und Lieferort angepasst.
    5. Aufgrund von der Coronapandemie und dem dazugekommenen Ukrainekrieg sind wir dazu berechtigt, Preise zu erhöhen. Dabei berufen wir uns auf den OR Art. 97+119 „höhere Gewalt“. 

  1. Zahlungsbedingungen
    • Die QR-Rechnungen muss mit Schweizerfranken bezahlt werden.
    • Der Zahlungseingang wird innert 15 Tage erwartet oder nach abgemachter Bedingung. 
    • Bei keiner Rückmeldung innert drei Tagen nach erhalt der Rechnung, sehen wir die Zahlungsbedingungen als akzeptiert.
    • Bei grösseren Projekten kann die Firma Work-Solutions GmbH eine Akontorechnung erstellen, die vor oder während der Ausführung zu bezahlen ist. 
    • Bei Parkett, wo Work-Solutions GmbH als Vorauskasse beziehen muss, kann eine Akonto per Vorauskasse verlangt werden. 
    • Der Käufer kommt auch ohne Mahnung in Verzug nach Ablauf der 10 Tagen. Bei mehrmaligen Zahlungsaufforderungen kann ein Verzugszins dazukommen und es werden weitere rechtliche Schritte eingeleitet. 
  1. Gewährleistung
    1. Mängel des Werks verjähren nach SIA Normen zwei Jahren bei sichtbaren Mängeln und fünf Jahre bei versteckten Mängeln. Bei einigen Werkverträgen kann bis zu zehn Jahren eine Garantie abgeschlossen werden.
    2. Sofortiges Prüfen der Ware (bei Erhalt des Produkts oder nach der Arbeitsausführung) und in unverändertem Zustand lassen für eine Besichtigung der zuständigen Person der Firma Work-Solutions GmbH.
    3. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen wird nach dem ZGB/OR gehandelt.
    4. Mängel, die ohne Einverständnis der Work-Solutions GmbH selbst oder durch eine Fremdfirma verbessert wird, wird nicht von der Work-Solutions GmbH übernommen.
  1. Mitgliedschaft
    1. Interessengemeinschaft Schweizer Parkettmarkt
    2. Branchenverband BodenSchweiz